[Corona] Wie sieht es mit dem Verdienstausfall im Rahmen eines Tätigkeitsverbots aus?
Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt und zum Beispiel durch häusliche Quarantäne einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. Das gilt im Übrigen nicht nur für Angestellte sondern auch Selbstständige - wörtlich heißt es hier in §56 des Infektionsschutzgesetzes: "Selbständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer einer Maßnahme nach Absatz 1 ruht, erhalten neben der Entschädigung nach den Absätzen 2 und 3 auf Antrag von der zuständigen Behörde Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang".
In NRW sind dafür z.B. die Landschaftsverbände zuständig:
LVR Rheinland - Tätigkeitverbot und Verdienstausfall
LVR Westfalen Lippe - Amt für soziales Entschädigungsrecht
Bitte wenden Sie sich im Zweifel an Ihre zuständige Behörde vor Ort.
Zuletzt aktualisiert am 24.03.2020 von Marion Pfeiffer.