[Corona] Welche Hilfen gibt es bei Liquiditätsengpässen?

+++UPDATE +++ Die aktuellen Regelungen (Stand 26.3.2020 finden Sie im angehängten PDF "Corona Unterstützung". Und wir haben Ihnen auch noch die Musteranschreiben für Steuerstundungen usw. verlinkt. Außerdem finden Sie hier auch eine Übersicht für die Soforthilfen und wo Sie diese beantragen können. +++UPDATE++++

 

Eine bundesweite Regelung gibt es bislang nicht - dies obliegt den Ländern - wir haben Ihnen mal die Maßnahmen für das Land NRW heraus gesucht:

Liquiditätssicherung
Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung.

Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 1,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 1,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden. Auf den jeweiligen Internetseiten finden Sie weiterführende Informationen sowie Ansprechpartner.

Sollten Sie sich nicht sicher sein oder allgemeine Informationen benötigen, hilft Ihnen die landeseigene Förderbank NRW.BANK gerne weiter:

NRW.BANK-Service-Center: 0211 91741 4800
Die Förderberater der NRW.BANK informieren und beraten individuell und diskret über die Förderinstrumente des Landes. Wichtig ist, sich so früh wie möglich zu melden, um gezielt und rechtzeitig alle Möglichkeiten auszuloten.

Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte zudem zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden, denn die Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten erfordert immer die Begleitung durch eine Hausbank.

Unterstützung für von Quarantäne betroffene Betriebe
Sollte wegen des Corona-Virus eine Quarantäne ausgesprochen werden, kann eine Entschädigung für betroffene Beschäftigte (Personalkosten) beantragt werden. Zuständig in Nordrhein-Westfalen sind der Landschaftsverband Rheinland (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf) und der Landschaftsverband Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster). Insbesondere auf der Seite des Landschaftsverbandes Rheinland finden Sie umfangreiche Informationen zu Tätigkeitsverbot und Entschädigung.

Zuletzt aktualisiert am 30.03.2020 von Marion Pfeiffer.

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